DOOGOOD bringt Sie ins Ehrenamt

Ehrenamtsversicherung

Allgemeine Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung:

1) Wer ist in die Versicherung einbezogen?

  • Beschäftigte, einschließlich Auszubildende
  • Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege
  • Schüler und Studierende
  • Häusliche Pflegepersonen
  • Hilfeleistende, Blut- und Organspender
  • Ehrenamtlich Tätige
  • Landwirte

2) Wo und bei welchen Tätigkeiten sind Sie versichert?

  • bei allen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis, nicht aber bei privaten Tätigkeiten (z. B. Essen oder Trinken)
  • auf dem Weg zu und von der versicherten Tätigkeit (z. B. Arbeits- oder Schulweg) allerdings auf Umwegen
  • nur ausnahmsweise (z.B. bei Bildung einer Fahrgemeinschaft oder um das Kind in den Kindergarten zu begleiten)

3) Welche Schadensfälle sind versichert?

Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten:

  • Arbeitsunfälle sind plötzliche, unfreiwillige und von außen einwirkende Ereignisse, die bei einer versicherten Tätigkeit zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen
  • Auch ein Unfall auf dem versicherten Arbeits- oder
  • Schulweg ist ein Arbeitsunfall
  • Berufskrankheiten sind Krankheiten, die Versicherte infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden
  • Sie sind in einer Rechtsverordnung der Bundesregierung aufgeführt

 

Allgemeine Informationen zur Haftpflichtversicherung

Auch wenn der DOOGOODer unentgeltlich in guter Sache unterwegs ist, bleibt er grundsätzlich verantwortlich für alle Schäden, die er vorsätzlich oder fahrlässig verursacht. Generell kann derjenige, dem durch einen DOOGOODer Schaden entsteht, sich sowohl an den Träger als auch an den DOOGOODer als Verursacher wenden.

Bei nur fahrlässiger Handlung des DOOGOODer besteht ein sog. Freistellungsanspruch gegen seinen Träger. Wenn der DOOGOODer vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, muss er hierfür geradestehen.
Dieses Risiko soll durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Die ehrenamtliche Tätigkeit ist nicht immer durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Manche DOOGOODer, z.B. bei kommunalen öffentlichen Trägern sind abgedeckt. Dies bitte unbedingt im Einzelfall klären.
Eine Vereinshaftpflichtversicherung sollten Sie abschließen, wenn eine sog. Verantwortliche Tätigkeit in einem Verein / Organisation ausgeübt wird (z.B. ehrenamtlicher Vorstand).

Sammelhaftpflicht für Ehrenamtliche
In manchen Bundesländern besteht die Möglichkeit über sog. Sammelversicherungen auch Haftpflichtversicherungsschutz für ehrenamtlich Engagierte zu erwerben. Tarife, Bedingungen und Haftungsbeträge variieren in den jeweiligen Ländern.
Die Sammelhaftpflichtversicherung ist meist nachrangig, d.h. sie greift nur wenn keine andere Versicherung für den Schaden aufkommt. Folglich macht der Abschluss nur Sinn, wenn sie zusätzliche Risiken abdeckt (mehr als die private- oder betriebliche Haftpflichtversicherung).

Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
Empfehlenswert bei der Gefahr einer zum Schadensersatz verpflichtenden Handlung (z.B. Fristversäumung bei Zahlungen, Steuererklärungen, etc.). Derartige Schäden sind nicht durch eine normale private oder Vereinshaftpflichtversicherung abgedeckt. Hier greift die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Je mehr Verantwortung der Ehrenamtliche in ver-mögensrechtlichen Fragen hat, umso eher ist der Abschluss einer Vermögensschadens-haftpflichtversicherung zu empfehlen.

Rechtschutzversicherung: Die Umstände des Einzelfalls sind hier maßgebend.

Quellen:

 

Links und Informationen im Internet zu Thema „Versicherung im Ehrenamt“

  • Zuständigkeiten, allgemeine Informationen
    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.:
    http://www.dguv.de

 

Informationen in den Bundesländern zu Unfall- und Haftpflichtversicherung im Ehrenamt